Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich & Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Fontaine EDV (nachfolgend „Dienstleister“), Puschkinallee 93, 16540 Hohen Neuendorf, Inhaber: Jiyan-Eren Fontaine, und ihren Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

(2) Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Dienstleister stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vetrag kommt zustande durch:

  • Mündliche Absprache (telefonisch oder persönlich per Handschlag),
  • Schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail (z.B. nach einem Angebot),
  • Bestätigung oder Annahme eines Tickets im Support-System, oder
  • Unterschrift auf einem Auftragsschein vor Ort.

(2) Mit der Beauftragung erkennt der Kunde diese AGB an.

(3) Preisschwankungen & Rücktrittsvorbehalt: Angebote des Dienstleisters sind, sofern nicht schriftlich eine Bindefrist vereinbart wurde, freibleibend. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich die Einkaufspreise für vertragsgegenständliche Hardware (z.B. Arbeitsspeicher, Datenträger) zwischen Angebotserstellung und Auftragserteilung durch den Kunden signifikant erhöht haben und eine Lieferung zum angebotenen Preis wirtschaftlich unzumutbar ist. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.

§ 3 Leistungsgegenstand

(1) Der Dienstleister erbringt Dienstleistungen (z.B. Beratung, Fehleranalyse), Werkleistungen (z.B. Hardware-Reparaturen, Installationen) sowie den Verkauf von Hardware und Software.

(2) Bei reinen Dienstleistungen schuldet der Dienstleister das reine Tätigwerden, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg. Bei Werkleistungen schuldet der Dienstleister die Herstellung des vereinbarten Werkes.

(3) Der Dienstleister ist berechtigt, sich zur Erfüllung der Vertragspflichten Dritter (Erfüllungsgehilfen) zu bedienen.

§ 3a Abnahme bei Werkleistungen

(1) Sofern eine Werkleistung (z.B. Reparatur, Installation) geschuldet ist, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt wurde.

(2) Abnahmefiktion: Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde das Gerät entgegennimmt und nicht innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe wesentliche Mängel in Textform rügt. Die Ingebrauchnahme des Gerätes (z.B. produktives Arbeiten) steht der Abnahme gleich.

§ 4 Preise & Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise (Stundensätze, Pauschalen oder Festpreise).

(2) Hinweis zur Umsatzsteuer: Der Dienstleister ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.

(3) Rechnungen sind sofort nach Erhalt oder gemäß dem auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsziel ohne Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt bar, per EC-Karte (sofern verfügbar) oder nach Absprache per Überweisung.

(4) Zurückbehaltungsrecht & Pfandrecht: Dem Dienstleister steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenständen (z.B. Computer, Hardware) zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.

(5) Aufrechnung: Der Kunde kann gegen Ansprüche des Dienstleisters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 5 Termine & Ausfallhonorar

(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich.

(2) Sagt der Kunde einen vereinbarten Vor-Ort-Termin kurzfristig ab, während sich der Dienstleister bereits auf der Anfahrt befindet oder vor Ort eingetroffen ist, behält sich der Dienstleister vor, die angefallenen Fahrtkosten in Rechnung zu stellen. Weitere Ausfallhonorare werden in der Regel nicht erhoben, sofern nicht individuell anders vereinbart.

§ 6 Mitwirkungspflichten & Datensicherung

(1) Wichtiger Hinweis zur Datensicherung: Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten (Backups) allein verantwortlich. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für Datenverluste, die im Rahmen der Reparatur-, Wartungs- oder Installationsarbeiten entstehen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Dienstleisters.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten durch den Dienstleister eine aktuelle Datensicherung durchzuführen.

(3) Passwörter und Zugangsdaten müssen dem Dienstleister nur zur Verfügung gestellt werden, sofern dies zur Erbringung der geschuldeten Leistung zwingend erforderlich ist.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag Eigentum des Dienstleisters.

§ 8 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist für Neuwaren ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei Werkleistungen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ebenfalls ein Jahr ab Abnahme.

(3) Beim Verkauf von Gebrauchtwaren beträgt die Gewährleistungsfrist für Verbraucher ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Unternehmer ist die Gewährleistung bei Gebrauchtwaren ausgeschlossen.

§ 9 Fernwartung

Fernwartungsdienstleistungen erfolgen nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden. Der Kunde kann die Verbindung jederzeit trennen. Für Fehlfunktionen, die nicht durch den Dienstleister verursacht wurden (z.B. Verbindungsabbrüche des Internetproviders), wird keine Haftung übernommen.

§ 10 Haftung

Der Dienstleister haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), wobei die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.

§ 11 Schlussbestimmungen & Salvatorische Klausel

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Dienstleisters (Hohen Neuendorf).

(3) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.